CareLit Fachartikel
Kein Kavaliersdelikt
Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 74 bis 76
Dokument
170647
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einmal ist keinmal? Das gilt nicht für den Abrechnungsbetrug. Täuscht eine Hebamme die abrechnende Krankenkasse bewusst und rechnet mehr Leistungen ab, als sie tatsächlich durchgeführt hat, kann sie ihre Berufserlaubnis verlieren oder sogar eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Eine genaue Abrechnung sollten Hebammen generell beherzigen.
Schlagworte
HEBAMME
LEISTUNGSABRECHNUNG
URTEIL
KRANKENKASSE
BETRUG
ANERKENNUNG
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
STRAFE
GESUNDHEIT
VERHALTEN
PROGNOSE
TABLETTEN
BIOCHEMIE
CALCIUM
KALIUM