CareLit Fachartikel

Kein Kavaliersdelikt

Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 74 bis 76

Dokument
170647
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Diefenbacher, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 68
Seiten
74 bis 76
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Einmal ist keinmal? Das gilt nicht für den Abrechnungsbetrug. Täuscht eine Hebamme die abrechnende Krankenkasse bewusst und rechnet mehr Leistungen ab, als sie tatsächlich durchgeführt hat, kann sie ihre Berufserlaubnis verlieren oder sogar eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Eine genaue Abrechnung sollten Hebammen generell beherzigen.

Schlagworte

HEBAMME LEISTUNGSABRECHNUNG URTEIL KRANKENKASSE BETRUG ANERKENNUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE STRAFE GESUNDHEIT VERHALTEN PROGNOSE TABLETTEN BIOCHEMIE CALCIUM KALIUM