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Mindestlohngesetz wirft noch immer viele Fragen auf

Spak, A.; Kraus, C.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 9 · S. 26 bis 27

Dokument
170657
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Spak, A.; Kraus, C.;
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 117
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 2016-09-26 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

DERZEIT LIEGT DER gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Er wird jedoch ab dem I. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde steigen. Die Bundesregierung muss dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission zwar noch zustimmen, die Zustimmung gilt aber als sicher. Der neue Mindestlohn wird zwei Jahre lang gelten.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST URTEIL VERGÜTUNG ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER TÄTIGKEIT DEUTSCHLAND BUNDESREGIERUNG ARBEIT BEURTEILUNG ARBEITSPLATZ FLÜCHTLINGE Neue Caritas Freiburg