CareLit Fachartikel
Mindestlohngesetz wirft noch immer viele Fragen auf
Spak, A.; Kraus, C.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 9 · S. 26 bis 27
Dokument
170657
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DERZEIT LIEGT DER gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Er wird jedoch ab dem I. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde steigen. Die Bundesregierung muss dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission zwar noch zustimmen, die Zustimmung gilt aber als sicher. Der neue Mindestlohn wird zwei Jahre lang gelten.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
URTEIL
VERGÜTUNG
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
DEUTSCHLAND
BUNDESREGIERUNG
ARBEIT
BEURTEILUNG
ARBEITSPLATZ
FLÜCHTLINGE
Neue Caritas
Freiburg