CareLit Fachartikel
Zur Anwendbarkeit der Health-Claims-VO auf Pipettenfläschchen RESCUE-Produkte
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 362 bis 372
Dokument
170691
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Flüssigkeiten mit ähnlichen Eigenschaften, wie sie die Produkte im Ausgangsverfahren aufweisen, die einen Alkoholgehalt von 27 Volumenprozent haben, als Spirituosen bezeichnet werden, in Pipettenfläschchen mit einem Inhalt von 10 ml oder 20 ml oder als Spray über Apotheken vertrieben werden und nach den beigefügten Anweisungen zur Einnahme in sehr kleinen Mengen in Form von Tropfen oder als Spray bestimmt sind, stellen keine „Getränke“ im Sinne von Art. 4 Abs. 3 VO(EG) Nr. 1924/2006 dar.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
ARZNEIMITTEL
URTEIL
GESUNDHEIT
GETRÄNK
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKEN
GETRÄNKE
DEUTSCHLAND
ZEIT
WERBUNG
ELEMENTE
RICHTLINIE
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
LEBENSMITTELSICHERHEIT
ZULASSUNG