CareLit Fachartikel

Zur Anwendbarkeit der Health-Claims-VO auf Pipettenfläschchen RESCUE-Produkte

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 362 bis 372

Dokument
170691
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
362 bis 372
Erschienen: 2016-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Flüssigkeiten mit ähnlichen Eigenschaften, wie sie die Produkte im Ausgangsverfahren aufweisen, die einen Alkoholgehalt von 27 Volumenprozent haben, als Spirituosen bezeichnet werden, in Pipettenfläschchen mit einem Inhalt von 10 ml oder 20 ml oder als Spray über Apotheken vertrieben werden und nach den beigefügten Anweisungen zur Einnahme in sehr kleinen Mengen in Form von Tropfen oder als Spray bestimmt sind, stellen keine „Getränke“ im Sinne von Art. 4 Abs. 3 VO(EG) Nr. 1924/2006 dar.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL ARZNEIMITTEL URTEIL GESUNDHEIT GETRÄNK RECHTSPRECHUNG APOTHEKEN GETRÄNKE DEUTSCHLAND ZEIT WERBUNG ELEMENTE RICHTLINIE NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL LEBENSMITTELSICHERHEIT ZULASSUNG