CareLit Fachartikel

Zur Vereinbarkeit des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel mit dem Grundgesetz

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 373 bis 388

Dokument
170692
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
373 bis 388
Erschienen: 2016-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Macht die zentrale Stelle im Sinne des § 2 Satz 1 AMRabG die Gesamtheit aller Abschlagsforderungen der Abschlagsgläubiger (private Krankenversicherungen und Beihilfeträger) gegenüber einem pharmazeutischen Unternehmer geltend, so handelt es sich bei der Abschlagspflicht nach § 1 AMRabG um eine Zahlungspflicht „auf erstes Anfordern“, der allein entgegengehalten werden kann, die Sammelrechnungen der zentralen Stelle und die mit ihnen übermittelten Datensätze genügten nicht den Anforderungen des § 2 Satz 2 AMRabG (Angabe der Pharmazentralnummer des abgegebenen Arzneimittels, des Abgabedatums, des Apothekenkennzeich…

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG BUNDESGERICHTSHOF KOSTEN UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG URTEIL DATENSÄTZE BEVÖLKERUNG ARZNEIMITTELKOSTEN ES HÖHE GESUNDHEITSWESEN BEURTEILUNG ZULASSUNG FREIHEIT BERUFSAUSÜBUNG