CareLit Fachartikel

Keine Verletzung des Klagepatents mit äquivalenten Mitteln

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 388 bis 395

Dokument
170693
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
388 bis 395
Erschienen: 2016-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Für die Anwendbarkeit dieses Grundsatzes reicht es nicht aus, dass sich eine vom Patent beanspruchte Ausführungsform aufgrund von Angaben in der Beschreibung oder aus sonstigen Gründen als spezieller Anwendungsfall eines allgemeineren Lösungsprinzips darstellt und der Fachmann aufgrund dieser Erkenntnis in der Lage war, weitere diesem Lösungsprinzip entsprechende Ausführungsformen aufzufinden.

Schlagworte

URTEIL BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG BESCHREIBUNG ENTSCHEIDUNG BEURTEILUNG ES DEUTSCHLAND TUMOREN PEMETREXED SALZE THYMIDIN ENZYME FLUORURACIL METHOTREXAT FOLSÄURE