CareLit Fachartikel
Keine Verletzung des Klagepatents mit äquivalenten Mitteln
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 388 bis 395
Dokument
170693
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Anwendbarkeit dieses Grundsatzes reicht es nicht aus, dass sich eine vom Patent beanspruchte Ausführungsform aufgrund von Angaben in der Beschreibung oder aus sonstigen Gründen als spezieller Anwendungsfall eines allgemeineren Lösungsprinzips darstellt und der Fachmann aufgrund dieser Erkenntnis in der Lage war, weitere diesem Lösungsprinzip entsprechende Ausführungsformen aufzufinden.
Schlagworte
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
BESCHREIBUNG
ENTSCHEIDUNG
BEURTEILUNG
ES
DEUTSCHLAND
TUMOREN
PEMETREXED
SALZE
THYMIDIN
ENZYME
FLUORURACIL
METHOTREXAT
FOLSÄURE