CareLit Fachartikel

Abgabepreis des Pharmagroßhandels von Fertigarzneimitteln an Apotheken

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 399 bis 406

Dokument
170695
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
399 bis 406
Erschienen: 2016-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Klage sei auch nicht rechtsmissbräuchlich. Selbst wenn, was bestritten bleibe, alle Wettbewerber der Beklagten in der streitgegenständlichen Art und Weise gegen das Arzneimittelpreisrecht sowie das Heilmittelwerberecht verstoßen hätten, könne dies eine Rechtmissbräuchlichkeit der vorliegenden Klage nicht begründen, weil es ein Recht auf Gleichheit im Unrecht nicht gebe. Eine Kostenübernahme durch den „etablierten Pharmahandel“ sei nicht zugesagt und wäre überdies unerheblich. Es stelle auch keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Kläger im Rahmen der Bekämpfung einer wettbewerbswidrigen Maßnahme eine offene Re…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF MARKETING VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG URTEIL APOTHEKEN WERBUNG INTERNET SCHREIBEN HÖHE ES BEVÖLKERUNG VOKABULAR APOTHEKER VERSTÄNDNIS