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Das Erfordernis der Schriftlichkeit im Mitbestimmungsverfahren des §69 Abs. 2 S. 5 BPersVG und dessen praktische Anwendung

Richter, J.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 372 bis 380

Dokument
170745
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Richter, J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
372 bis 380
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Anforderungen, welche an das Erfordernis der Schriftlichkeit in §69 Abs. 2 S. 5 BPersVG zu stellen sind, und deren Umsetzung in der Praxis. Hierbei wird thematisiert, ob die §§126 ff BGB auf die Übermittlung der Zustim-mungsverweigerung des Personalrats an die Dienststelle Anwendung finden können und wenn ja, in welchem Umfang. Dies wird unter Betrachtung der historischen Entwicklung des Bundespersonalvertretungsrechts, am Wortlaut der Rechtsnorm des §69 Abs. 2 S. 5 BPersVG durch Gegenüberstellung mit anderen Gesetzesnormen erörtert.

Schlagworte

PERSONALRAT BUNDESGERICHTSHOF DOKUMENTATION IDENTITÄT GERICHT GESETZ RECHTSPRECHUNG BERLIN PRAXIS ZEIT SCHREIBEN ES KOMMUNIKATION VERHALTEN UNTERLAGEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG