CareLit Fachartikel

Anspruch auf Aufwendungsersatz eines Rechtsanwalts als Beisitzer einer Einigungsstelle

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 381 bis 385

Dokument
170746
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
381 bis 385
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Anfang Februar 2010 reichte er für sein Tätigwerden, das insgesamt neun Stunden umfasste, eine Abrechnung bei dem Beteiligten ein. Dabei legte er einen Stundensatz von 150 € zugrunde. Zudem machte er für die Hinund Rückfahrt Kosten in Höhe von 59 € für die Nutzung seines PKW (236 km 3 0, 25 € für die Strecke Leipzig-Dresden) sowie 19% MwSt. geltend. Der von ihm geforderte Gesamtbetrag belief sich auf 1 676, 71 €.

Schlagworte

PERSONALVERTRETUNG TÄTIGKEIT KOSTEN PERSONALRAT VERGÜTUNG RECHT HÖHE PRAXIS ES RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG PERSONEN VERTRAUEN HONORAR ARBEIT ORIENTIERUNG