CareLit Fachartikel
Anspruch auf Aufwendungsersatz eines Rechtsanwalts als Beisitzer einer Einigungsstelle
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 381 bis 385
Dokument
170746
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anfang Februar 2010 reichte er für sein Tätigwerden, das insgesamt neun Stunden umfasste, eine Abrechnung bei dem Beteiligten ein. Dabei legte er einen Stundensatz von 150 € zugrunde. Zudem machte er für die Hinund Rückfahrt Kosten in Höhe von 59 € für die Nutzung seines PKW (236 km 3 0, 25 € für die Strecke Leipzig-Dresden) sowie 19% MwSt. geltend. Der von ihm geforderte Gesamtbetrag belief sich auf 1 676, 71 €.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNG
TÄTIGKEIT
KOSTEN
PERSONALRAT
VERGÜTUNG
RECHT
HÖHE
PRAXIS
ES
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
PERSONEN
VERTRAUEN
HONORAR
ARBEIT
ORIENTIERUNG