CareLit Fachartikel

Keine Klagebefugnis bei Auswahlentscheidung über ämtergleiche Stellenbesetzung (Umsetzungskonkurrenz)

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 389 bis 392

Dokument
170748
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
389 bis 392
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Ausschreibung enthielt ein Anforderungsprofil, in dem u. a. nach dem Standardisierten Leistungsprofil (SLP) bewertete Sprachkenntnisse gefordert wurden, ln der Ausschreibung hieß es u. a. , dass nur Bewerbungen von ämterbzw. entgeltgruppengleichen Personen berücksichtigt würden, eine förderliche Umsetzung ins Ausland sei nicht vorgesehen; Sprachkenntnisse seien durch ein entsprechendes SLP oder einen Spracheinstufungstest nachzuweisen, eine Selbsteinschätzung könne nicht gewertet werden.

Schlagworte

URTEIL ENTSCHEIDUNG BEWERBUNG FÜRSORGEPFLICHT KOSTEN BEHÖRDE ES PERSONEN ROM BESCHEINIGUNG PRAXIS PERSONALAUSWAHL Die Personalvertretung Berlin