CareLit Fachartikel

Gültigkeit der Health-Claims-Verordnung für Mitteilungen bzw. Werbung die sich an medizinische Fachkreise und nicht an Endverbraucher richtet

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 200 bis 204

Dokument
170823
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
200 bis 204
Erschienen: 2016-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 12. 2006 über nährwertund gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1047/2012 der Kommission vom 8. 11. 2012 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass nährwertoder gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen über Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, auch wenn sich diese Mitteilungen nicht an den Endverbraucher, sondern ausschließlich an medizinische Fachkreise richten.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL MARKETING KOMMUNIKATION RICHTLINIE WIRKUNG RECHTSPRECHUNG WERBUNG ES SCHREIBEN HANDEL ERNÄHRUNG GESUNDHEIT VITAMINE AMINOSÄUREN FETTSÄUREN WISSENSCHAFT