Gültigkeit der Health-Claims-Verordnung für Mitteilungen bzw. Werbung die sich an medizinische Fachkreise und nicht an Endverbraucher richtet
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 200 bis 204
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 12. 2006 über nährwertund gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1047/2012 der Kommission vom 8. 11. 2012 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass nährwertoder gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen über Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, auch wenn sich diese Mitteilungen nicht an den Endverbraucher, sondern ausschließlich an medizinische Fachkreise richten.