CareLit Fachartikel
Keine Eintragungsfähigkeit des Begriffs „Salviacur für Heilund Körperpflegemittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 212 bis 214
Dokument
170825
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Wortkombination „Salviacur“ fehlt wegen des nahegelegten beschreibenden Verständnisses im Sinne von „Salbeikur“ zumindest beim fachkundigen Handel die Unterscheidungskraft für die streitgegenständlichen Waren der Klassen 3 und 5 wie „ätherische Öle, Mittel zur Körperund Schönheitspflege; pharmazeutische Erzeugnisse“, da sie „Salbei“ (lateinisch Salvia) enthalten und in Form einer „Kur“ im weitesten Sinne angewendet werden können.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
NAHRUNGSMITTEL
HANDEL
URTEIL
VERLETZUNG
DESINFEKTIONSMITTEL
SCHÖNHEITSPFLEGE
SALVIA
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
MENSCHEN
TIERE
RECHTSPRECHUNG
EIGNUNG
BEURTEILUNG
WAHRNEHMUNG
VERSTÄNDNIS