CareLit Fachartikel

Keine Eintragungsfähigkeit des Begriffs „Salviacur für Heilund Körperpflegemittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 212 bis 214

Dokument
170825
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
212 bis 214
Erschienen: 2016-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Wortkombination „Salviacur“ fehlt wegen des nahegelegten beschreibenden Verständnisses im Sinne von „Salbeikur“ zumindest beim fachkundigen Handel die Unterscheidungskraft für die streitgegenständlichen Waren der Klassen 3 und 5 wie „ätherische Öle, Mittel zur Körperund Schönheitspflege; pharmazeutische Erzeugnisse“, da sie „Salbei“ (lateinisch Salvia) enthalten und in Form einer „Kur“ im weitesten Sinne angewendet werden können.

Schlagworte

UNTERNEHMEN NAHRUNGSMITTEL HANDEL URTEIL VERLETZUNG DESINFEKTIONSMITTEL SCHÖNHEITSPFLEGE SALVIA NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL MENSCHEN TIERE RECHTSPRECHUNG EIGNUNG BEURTEILUNG WAHRNEHMUNG VERSTÄNDNIS