CareLit Fachartikel
Eingliederung und Pflege, müssen gleichrangig sein
Fix, E.; Bumann, K.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 1 · S. 9 bis 11
Dokument
170826
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DER NEUE Pflegebedürftigkeitsbegriff, der ab dem 1. Januar 2017 gelten wird, führt mit den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen eine neue Regelleistung in das bisher auf körperbezogene Verrichtungen konzentrierte System der Pflegeversicherung ein. Dieser von den Wohlfahrtsverbänden seit langem geforderte und nun begrüßte Schritt verursacht eine weitere Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe.
Schlagworte
PFLEGEVERSICHERUNG
BEHINDERUNG
BETREUUNG
HILFE
LEBEN
KOSTEN
MENSCHEN
KINDERTAGESSTÄTTEN
LEISTUNG
RÜCKEN
PERSONEN
INTENTION
HAND
ZIELE
REHABILITATION
BERLIN