CareLit Fachartikel

Eingliederung und Pflege, müssen gleichrangig sein

Fix, E.; Bumann, K.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 1 · S. 9 bis 11

Dokument
170826
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Fix, E.; Bumann, K.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 117
Seiten
9 bis 11
Erschienen: 2016-10-10 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

DER NEUE Pflegebedürftigkeitsbegriff, der ab dem 1. Januar 2017 gelten wird, führt mit den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen eine neue Regelleistung in das bisher auf körperbezogene Verrichtungen konzentrierte System der Pflegeversicherung ein. Dieser von den Wohlfahrtsverbänden seit langem geforderte und nun begrüßte Schritt verursacht eine weitere Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe.

Schlagworte

PFLEGEVERSICHERUNG BEHINDERUNG BETREUUNG HILFE LEBEN KOSTEN MENSCHEN KINDERTAGESSTÄTTEN LEISTUNG RÜCKEN PERSONEN INTENTION HAND ZIELE REHABILITATION BERLIN