CareLit Fachartikel
Die Reform reformieren
Hinz, T.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 1 · S. 16 bis 18
Dokument
170828
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DIE DURCH DAS Bundesteilhabegesetz vorgesehene Trennung der Leistungen in einerseits existenzsichernde und andererseits teilhabefördernde ist aus Sicht des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) eine zentrale Stelle im Gesetz, an der sich das Gelingen der Reform beweisen muss. Die Trennung schafft eine neue Schnittstelle (vgl. den Beitrag auf S. 12 ff.) und bedeutet eine Änderung des Systems der Eingliederungshilfe, das bislang auf eine pauschale Leistung aus einer Hand setzte.
Schlagworte
KOSTEN
REFORM
BEHINDERUNG
FINANZIERUNG
KIRCHE
PFLEGEVERSICHERUNG
MENSCHEN
PSYCHIATRIE
LEISTUNG
HAND
HÖHE
ES
STIFTUNGEN
TELEFON
LEBEN
PERSONEN