CareLit Fachartikel
Zur Unterbringung §§ 70 Abs. 3 und 4, 68 Abs. 3 Satz 2, 319 Abs. 1 und 4 FamFG Schlagworte: Anhörung, Rechtshilfe
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2016 · Heft 1 · S. 194 bis 196
Dokument
170843
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Betroffene steht unter Betreuung. Auf Antrag der Betreuerin hat das Amtsgericht zunächst die Unterbringung der Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung für die Dauer eines Jahres genehmigt. Nachdem die Betroffene sich in der Klinik geweigert hatte, die ihr verordneten Medikamente einzunehmen, hat die Betreuerin beantragt, die zwangsweise medikamentöse Behandlung der Betroffenen gerichtlich zu genehmigen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
EINWILLIGUNG
THERAPIE
ERLASS
BETREUUNG
ZEIT
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis