CareLit Fachartikel

Zur Unterbringung §§ 70 Abs. 3 und 4, 68 Abs. 3 Satz 2, 319 Abs. 1 und 4 FamFG Schlagworte: Anhörung, Rechtshilfe

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2016 · Heft 1 · S. 194 bis 196

Dokument
170843
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
194 bis 196
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Betroffene steht unter Betreuung. Auf Antrag der Betreuerin hat das Amtsgericht zunächst die Unterbringung der Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung für die Dauer eines Jahres genehmigt. Nachdem die Betroffene sich in der Klinik geweigert hatte, die ihr verordneten Medikamente einzunehmen, hat die Betreuerin beantragt, die zwangsweise medikamentöse Behandlung der Betroffenen gerichtlich zu genehmigen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG GERICHT EINWILLIGUNG THERAPIE ERLASS BETREUUNG ZEIT BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis