Zur Betreuungsaufhebung §§ 26 Abs. 1, 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG; § 559 Abs. 1 ZPO; § 1896 Abs. 1 BGB Schlagworte: Mangelnde Mitwirkung des Betroffenen
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2016 · Heft 1 · S. 196 bis 198
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Schreiben vom 25. Februar 2015 hat der Betroffene die Aufhebung der Betreuung beantragt. Das Amtsgericht hat ein psychiat-risches Sachverständigengutachten eingeholt und den Beteiligten zu 2 zum Verfahrenspfleger bestellt. Termin zur Anhörung des Betroffenen wurde auf den 20. April 2015 bestimmt. Als der Betreuungsrichter und der Beteiligte zu 2 zu dem festgesetzten Anhörungstermin in den Gemeinschaftsraum der Klinik eingetreten sind, in dem sich der Betroffene zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hat, hat dieser sofort das Zimmer verlassen. Ein Versuch des Betreuungsrichters, den Betroffenen zur Mitwirkung an de…