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Weißer, M.; Fioffmann, A.; Kersting, T.; · GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2016 · Heft 1 · S. 14 bis 17

Dokument
170903
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
GesundheitsWirtschaft, Melsungen
Autor:innen
Weißer, M.; Fioffmann, A.; Kersting, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 10
Seiten
14 bis 17
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1864-3469
DOI

Zusammenfassung

Das NUB-Verfahren wurde 2005 eingeführt und ist seither nach § 6 Absatz 2 Krankenhausentgeltgesetz das Instrument für außerbudgetäre, befristete, fallbezogene Entgelte oder Zusatzentgelte. Zeitlich befristet meint dabei, dass die Anfragen für die geplanten anzuwendenden Neuen Untersu-chungsund Behandlungsmethoden (NUB) jährlich von den Krankenhäusern, die diese Methoden zur Anwendung bringen und abrechnen wollen, neu einzureichen sind. Im Rahmen des sozialrechtlichen Ordnungsprinzips des Verbotsvorbehaltes im stationären Bereichsist alternativ die Nutzung einer neuen Methode ohne zusätzliche Vergütung grundsätzl…

Schlagworte

KRANKENHAUS VERGÜTUNG THERAPIE RICHTLINIE VEREINBARUNG MEDIZINPRODUKT DEUTSCHLAND VERZÖGERUNG RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER EIGNUNG PRAXIS GANG ES LAUFEN LUFT