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Die Vorteile überwiegen

Bühring, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 1465

Dokument
170983
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Bühring, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 113
Seiten
1465
Erschienen: 2016-10-07 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Basis für die Kalkulation in den Kliniken soll der tatsächliche Aufwand sein, wobei künftig verbindliche Mindestpersonalvorgaben, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis 2020 entwickeln soll, für eine leitliniengerechte Versorgung psychisch Kranker sorgen. Die Kliniken werden verpflichtet, jährlich nachzuweisen, inwieweit sie die Personalvorgaben einhalten. Mit dem Gesetz soll außerdem eine „stationsäquivalente Akutbehandlung im häuslichen Umfeld“ (Home-Treatment) als Krankenhausleistung für schwer psychisch Kranke eingeführt werden.

Schlagworte

GESETZ KRANKE PSYCHIATRIE PSYCHOSOMATIK PSYCHOTHERAPIE REGELVERSORGUNG KRANKENHÄUSER IRIS LEISTUNG Deutsches Ärzteblatt Köln