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Beerheide, R.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 1501

Dokument
170992
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Beerheide, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 113
Seiten
1501
Erschienen: 2016-10-14 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen erhitzte vor einigen Monaten die Gemüter: Es solle kein „lex spéciales für Ärzte“ geben, Transparenz und rechtssichere Kooperationsformen: Doch mit dem neuen Straftatbestand § 299 a und b ist es nicht zu der von der Bundesärztekammer geforderten „Liste für die Kitteltasche“ gekommen, die Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Heilberufen aufzeigt, was erlaubt ist und was nicht. Zwar wurde in der Gesetzesbegründung darauf hingewiesen, dass sozialrechtlich gewollte Kooperationen also Verträge zur Allgemeinen Spezialfachärztlichen Versorgung, Integrierte Vers…

Schlagworte

GESETZ GESUNDHEITSWESEN HESSEN KORRUPTION KRANKENHAUSGESELLSCHAFT KÜNDIGUNG UNSICHERHEIT STRAFRECHT VERTRÄGE ZEIT VERHALTEN BERATUNG Deutsches Ärzteblatt Köln