Weiter Unsicherheit hei Ärzten
Beerheide, R.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 1501
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen erhitzte vor einigen Monaten die Gemüter: Es solle kein „lex spéciales für Ärzte“ geben, Transparenz und rechtssichere Kooperationsformen: Doch mit dem neuen Straftatbestand § 299 a und b ist es nicht zu der von der Bundesärztekammer geforderten „Liste für die Kitteltasche“ gekommen, die Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Heilberufen aufzeigt, was erlaubt ist und was nicht. Zwar wurde in der Gesetzesbegründung darauf hingewiesen, dass sozialrechtlich gewollte Kooperationen also Verträge zur Allgemeinen Spezialfachärztlichen Versorgung, Integrierte Vers…