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Die Auslegungsspielräume müssen sich noch zeigen

Reuter, M.; Lilie, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 1502 bis 1506

Dokument
170993
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Reuter, M.; Lilie, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 113
Seiten
1502 bis 1506
Erschienen: 2016-10-14 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Mit der Schaffung eigener Straftatbestände wählt der Gesetzgeber das schärfste Schwert zur Umsetzung eines Korruptionsverbots im Gesundheitssektor. Er verdeutlicht damit zugleich die der Problematik zugeschriebenen Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in den Reaktionen auf den Gesetzesentwurf wieder.

Schlagworte

GESETZ KORRUPTION ZUSAMMENARBEIT GESUNDHEITSWESEN RECHTSPRECHUNG WETTBEWERB HEILBERUFE TIERÄRZTE APOTHEKER PHYSIOTHERAPEUTEN ERGOTHERAPEUTEN PATIENTEN VERSTÄNDNIS LITERATUR LEISTUNG TRAGEN