CareLit Fachartikel
Die Auslegungsspielräume müssen sich noch zeigen
Reuter, M.; Lilie, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 1 · S. 1502 bis 1506
Dokument
170993
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Schaffung eigener Straftatbestände wählt der Gesetzgeber das schärfste Schwert zur Umsetzung eines Korruptionsverbots im Gesundheitssektor. Er verdeutlicht damit zugleich die der Problematik zugeschriebenen Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in den Reaktionen auf den Gesetzesentwurf wieder.
Schlagworte
GESETZ
KORRUPTION
ZUSAMMENARBEIT
GESUNDHEITSWESEN
RECHTSPRECHUNG
WETTBEWERB
Schaffung
Eigener
Straftatbestände
Wählt
Gesetzgeber
Schärfste
Schwert
Umsetzung
Korruptionsverbots
Gesundheitssektor