CareLit Fachartikel

Zur einseitigen Entgelterhöhung des Heim bet reibers bei Änderung der Berechnungsgrundlage gemäß § 9 WBVG

Schmidt-Craumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 627 bis 632

Dokument
171001
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Schmidt-Craumann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
627 bis 632
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Heimverhältnis ist gemäß § 4 Abs. 1 WBVG ein Dauerschuldverhältnis und bedarf deshalb sowohl aufgrund der mit Zeitablauf voraussichtlich eintretenden Veränderung des Pflegebedarfs als auch der Veränderung der Kosten für die Leistungserbringung der Anpassung der Vertragsregelungen an die tatsächlichen Verhältnisse. § 8 und § 9 WBVG enthalten hierzu spezialgesetzliche Regelungen. Der Anpassungsmechanismus ist aber unterschiedlich ausgestaltet.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF VEREINBARUNG ENTSCHEIDUNG HEIMTRÄGER HEIMVERTRAG ANPASSUNG HÖHE BERLIN PFLEGEHEIME ES RENTEN VERTRÄGE LEISTUNG PflegeRecht Neuwied