CareLit Fachartikel
Zur einseitigen Entgelterhöhung des Heim bet reibers bei Änderung der Berechnungsgrundlage gemäß § 9 WBVG
Schmidt-Craumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 627 bis 632
Dokument
171001
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Heimverhältnis ist gemäß § 4 Abs. 1 WBVG ein Dauerschuldverhältnis und bedarf deshalb sowohl aufgrund der mit Zeitablauf voraussichtlich eintretenden Veränderung des Pflegebedarfs als auch der Veränderung der Kosten für die Leistungserbringung der Anpassung der Vertragsregelungen an die tatsächlichen Verhältnisse. § 8 und § 9 WBVG enthalten hierzu spezialgesetzliche Regelungen. Der Anpassungsmechanismus ist aber unterschiedlich ausgestaltet.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
VEREINBARUNG
ENTSCHEIDUNG
HEIMTRÄGER
HEIMVERTRAG
ANPASSUNG
HÖHE
BERLIN
PFLEGEHEIME
ES
RENTEN
VERTRÄGE
LEISTUNG
PflegeRecht
Neuwied