CareLit Fachartikel

Zur Vergütung von Umkleideund Wegezeiten

Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 641 bis 646

Dokument
171003
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
641 bis 646
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Diese Kleidung hatte keine Beschriftungen oder andere Kennzeichen, die auf die konkrete Einrichtung schließen ließen. Es bestand keine Verpflichtung, die Kleidung in den Räumen der Beklagten anzuziehen bzw. nach Dienstende dort abzulegen. Etwas anderes galt allerdings für Tätigkeiten in Spezialbereichen - z. B. bei Isolationspatienten und im OP-Bereich. Hier sah die Dienstvereinbarung ausdrücklich vor, dass eine besondere Schutzkleidung zu tragen war, die während der Dienstzeit anbzw. abzulegen war.

Schlagworte

BERUFSKLEIDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSZEIT VERGÜTUNG ARBEITGEBER KRANKENHAUS TRAGEN SCHUTZKLEIDUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS RICHTLINIE SCHREIBEN PATIENTEN GESUNDHEITSWESEN SICHERHEIT PERSONEN