CareLit Fachartikel
Zur Vergütung von Umkleideund Wegezeiten
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 641 bis 646
Dokument
171003
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese Kleidung hatte keine Beschriftungen oder andere Kennzeichen, die auf die konkrete Einrichtung schließen ließen. Es bestand keine Verpflichtung, die Kleidung in den Räumen der Beklagten anzuziehen bzw. nach Dienstende dort abzulegen. Etwas anderes galt allerdings für Tätigkeiten in Spezialbereichen - z. B. bei Isolationspatienten und im OP-Bereich. Hier sah die Dienstvereinbarung ausdrücklich vor, dass eine besondere Schutzkleidung zu tragen war, die während der Dienstzeit anbzw. abzulegen war.
Schlagworte
BERUFSKLEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSZEIT
VERGÜTUNG
ARBEITGEBER
KRANKENHAUS
TRAGEN
SCHUTZKLEIDUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
RICHTLINIE
SCHREIBEN
PATIENTEN
GESUNDHEITSWESEN
SICHERHEIT
PERSONEN