CareLit Fachartikel

Zur Eingruppierung von Gesundheitsund Krankenpfleger/ innen im Pflegeund Erziehungsdienst

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 647 bis 657

Dokument
171004
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
647 bis 657
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung ist nicht zu ersetzen, weil die drei im Antrag genannten Gesundheitsund Krankenpfleger/innen nicht in die Vergü-tungsgruppe V, Fallgruppe 10 der Anlage 1b zum BAT mit der Folge der Überleitung in die Entgeltgruppe 7a TVöD einzugruppieren sind, weshalb dem Betriebsrat ein Zustimmungs-verweigerungsgrund gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG zur Seite stand.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG KRANKENPFLEGER PERSONALRAT TVÖD STATION BETREUUNG RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER HÖHE PSYCHIATRIE PSYCHOTHERAPIE STELLENBESCHREIBUNG ARBEIT PATIENTEN SOZIALARBEITER MENSCHEN