CareLit Fachartikel
Zur Eingruppierung von Gesundheitsund Krankenpfleger/ innen im Pflegeund Erziehungsdienst
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 647 bis 657
Dokument
171004
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung ist nicht zu ersetzen, weil die drei im Antrag genannten Gesundheitsund Krankenpfleger/innen nicht in die Vergü-tungsgruppe V, Fallgruppe 10 der Anlage 1b zum BAT mit der Folge der Überleitung in die Entgeltgruppe 7a TVöD einzugruppieren sind, weshalb dem Betriebsrat ein Zustimmungs-verweigerungsgrund gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG zur Seite stand.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
KRANKENPFLEGER
PERSONALRAT
TVÖD
STATION
BETREUUNG
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHÄUSER
HÖHE
PSYCHIATRIE
PSYCHOTHERAPIE
STELLENBESCHREIBUNG
ARBEIT
PATIENTEN
SOZIALARBEITER
MENSCHEN