Zur Gewährung eines Wohngruppenzuschlags nach § 38a SCB XI
Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 1 · S. 677 bis 685
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während § 38a SCB Xi a. F. eine Untergrenze von mindestens drei Pflegebedürftigen und keine Obergrenze bestimmte, verlangt § 38a SGB n. F. eine Wohngruppe von mindestens drei und höchstens zwölf Personen, von denen mindestens drei Personen entweder pflegebedürftig sind oder eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz aufweisen. Die Wohngruppe muss dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung dienen. § 38a SGB XI a. F. stellte zur Abgrenzung von stationären Wohnformen darauf ab, dass die freie Wählbarkeit der Pflegeund Betreuungsleistungen weder tatsächlich noch rechtlich einge-sch…