CareLit Fachartikel

Übergaben mit der Sozialen Betreuung sind Pflicht

Gooßes, T.; · Altenpflege, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 28 bis 29

Dokument
171015
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Gooßes, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 41
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Teilnehmer meiner Qualifizierungskurse berichten häufig, dass sie zur Hilfe hei hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten aufgefordert werden. Dies ist nicht im Sinne der Betreuungskräfterichtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI. Solche Aufgaben sind auch nicht Teil der Stellenbeschreibung. Schon aus Selbstschutz sollten Betreuungskräfte solche Tätigkeiten ablehnen und auf ihren Vorgesetzten verweisen. Nicht von der Hand zu weisen ist zudem die psychische Belastung für die Betreuenden, wenn sie pflegerischen Aufgaben nicht gewachsen sind.

Schlagworte

ALTENPFLEGE AUFGABENSTELLUNG AUSBILDUNG BETREUUNG LEBEN LERNEN FÜHRUNG MENSCHEN GESCHICHTE GEDÄCHTNIS KOMMUNIKATION ROLLE ARBEIT Hannover