CareLit Fachartikel
Bloß nicht plaudern
Zimmermann, A.; · Altenpflege, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 42 bis 45
Dokument
171019
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen des Pflegeprozesses erhalten Angehörige der Pflegeberufe umfassende Informationen über die Pflegebedürftigen, die der Intimund Privatsphäre zuzuordnen sind. Der Gesetzgeber hat diese Personen deshalb für besonders schützenswert befunden. Aus diesem Grunde unterliegen Ange-hörige der Pflegeberufe einer gesetzlichen Schweigepflicht, deren Verletzung nach § 203 des Strafgesetzbuches (StGB)
Schlagworte
SCHWEIGEPFLICHT
PATIENTENVERFUEGUNG
ALTENPFLEGE
ANGEHÖRIGE
ARBEITSVERTRAG
PFLEGEPROZESS
STRAFE
RISIKO
FÜHRUNG
POLIZEI
KRANKENHÄUSER
ES
BEVOLLMÄCHTIGTER
GESUNDHEITSZUSTAND
PERSONEN
NAMEN