CareLit Fachartikel

Bloß nicht plaudern

Zimmermann, A.; · Altenpflege, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 42 bis 45

Dokument
171019
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Zimmermann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 41
Seiten
42 bis 45
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen des Pflegeprozesses erhalten Angehörige der Pflegeberufe umfassende Informationen über die Pflegebedürftigen, die der Intimund Privatsphäre zuzuordnen sind. Der Gesetzgeber hat diese Personen deshalb für besonders schützenswert befunden. Aus diesem Grunde unterliegen Ange-hörige der Pflegeberufe einer gesetzlichen Schweigepflicht, deren Verletzung nach § 203 des Strafgesetzbuches (StGB)

Schlagworte

SCHWEIGEPFLICHT PATIENTENVERFUEGUNG ALTENPFLEGE ANGEHÖRIGE ARBEITSVERTRAG PFLEGEPROZESS STRAFE RISIKO FÜHRUNG POLIZEI KRANKENHÄUSER ES BEVOLLMÄCHTIGTER GESUNDHEITSZUSTAND PERSONEN NAMEN