CareLit Fachartikel
Unter strengen Voraussetzungen
Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 2
Dokument
171070
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Darf in Heimen eine medizinische Zwangsbehandlung auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden? An sich nicht, denn Zwangsbehandlungen sind nur in psychiatrischen Krankenhäusern zulässig. Doch diese Beschränkung ist nicht sehr praxistauglich. Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf, zügig eine gesetzliche Regelung zu schaffen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
UNTERBRINGUNG
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
RECHT
STATIONÄR
Heimen
Medizinische
Zwangsbehandlung
Gegen
Willen
Betroffenen
Durchgeführt
Zwangsbehandlungen
Psychiatrischen
Krankenhäusern