Die Übungsleiterpauschale
Sichtermann, M.; · Deutsches Yoga-Forum, Göttingen · 2016 · Heft 1 · S. 48 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zuerst die gesetzliche Grundlage, das ist § 3 Nr. 26 EStG (Einkommensteuergesetz); §3 EStG Steuerfrei sind nach Nr. 26 • Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus neben-beruflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum Anwendung finde…