CareLit Fachartikel
Wahlleistungsvereinbarung mit Chefarztbehandlung
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 197 bis 199
Dokument
171108
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Einwand rechtmäßigen Altematiwerhaltens, der darauf zielt, der Patient sei mit der Vornahme des Eingriffs durch einen anderen Operateur einverstanden gewesen, ist nicht erheblich, weil dies dem Schutzzweck des EinwUligungserfordemisses bei ärztlichen Eingriffen widerspricht {§ 823 Abs. 1 BGB).
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
PATIENT
URTEIL
THERAPIE
KRANKENHAUS
HAND
ES
RECHTSPRECHUNG
VERHALTEN
PATIENTEN
GESUNDHEIT
VERTRAUEN
LEISTUNG
PRAXIS
HONORAR