CareLit Fachartikel

Gültigkeit von Wahlleistungsvereinbarungen

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 212 bis 215

Dokument
171110
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 68
Seiten
212 bis 215
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Der Begriff der Wahlarztkette treffe nur den zweiten Teil der Regelung des § 17 Abs. 3 KHEntG. Indessen werde der Wortlaut des § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntG durch die Streichung der Worte „angestellte und verbeamtete“ Ärzte verkürzt wiedergegeben, was zu einer unzulässigen Erweiterung des Kreises der „Wahlärzte“ führe. Nachdem § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verbotsgesetz darstelle, führe dies zwingend zur Nichtigkeit/Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung. Im Übrigen sei auch die Pflicht zur persönlichen Leistungs-erbringung nicht wirksam abbedungen worden.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF URTEIL VEREINBARUNG THERAPIE KRANKENHAUSTRÄGER NORM GEBURTSHILFE HONORAR SCHREIBEN HÖHE RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER PATIENTEN VERSTÄNDNIS PERSONEN LEISTUNG