CareLit Fachartikel

Schutzfähigkeit der Wortfolge „Besser gut bei Stimme

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 422 bis 423

Dokument
171114
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
422 bis 423
Erschienen: 2016-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Wortfolge „Besser gut bei Stimme“ stellt in Bezug auf die Waren „pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse“ eine gewöhnliche Werbemitteilung dar, ohne dabei durch eine gewisse Originalität oder Prägnanz ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand zu ermöglichen oder beim Verkehr einen Denkprozess auszulösen. Dem Zeichen fehlt daher insofern jegliche Unterscheidungskraft, (redaktioneller Leitsatz)

Schlagworte

TECHNIK BUNDESGERICHTSHOF SINGEN BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG MARKETING STIMME WERBUNG ES HEISERKEIT HUSTEN EIGNUNG RECHTSPRECHUNG SPRACHE UNTERLAGEN Pharma Recht