CareLit Fachartikel
Zur Zulässigkeit der Bildung von Bietergemeinschaften
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 423 bis 426
Dokument
171115
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragsgegnerinnen schrieben Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.04.2016 bis zum 31. 03. 2018 im offenen Verfahren europaweit aus. Das streitgegenständliche Fachlos 10, betreffend den Wirkstoff Fentanyl, mit acht Gebietslosen soll im Dreipartnermodell vergeben werden. Zuschlagskriterium ist die Wirtschaftlichkeit des Rabatt-ApU (ApU = Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers), ermittelt anhand der Gesamtwirtschaftlichkeitsmaßzahl, der Summe der für die einzelnen Preisvergleichsgruppen ermittelten Wirtschaftlichkeitsmaßzahlen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
BILDUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
WETTBEWERB
FENTANYL
ZULASSUNG
ES
BERATUNG
Pharma Recht
Frankfurt