CareLit Fachartikel

Juristisches Gutachten zum Heilpraktiker-Berufsrecht

Sasse, R.; · wir.Heilpraktiker, Düsseldorf · 2016 · Heft 1 · S. 29 bis 32

Dokument
171126
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
wir.Heilpraktiker, Düsseldorf
Autor:innen
Sasse, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 1
Seiten
29 bis 32
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1430-78471391
DOI

Zusammenfassung

Heilpraktiker werden als Angehörige eines Gesundheitsberufs in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig. Die Bezeichnung Heilpraktiker darf und muss gemäß § 1 Abs. 3 des Heilpraktikergesetzes (HPG) ausschließlich von Inhabern einer entsprechenden Erlaubnis geführt werden. Heilpraktiker sind als einzige Berufsgruppe neben der Ärzteschaft dazu befugt, selbstständig und eigenverantwortlich medizinische Leistungen zu erbringen. Dies unterscheidet sie von sämtlichen anderen Gesundheitsfachberufen bzw. Pflegekräften. Heilpraktiker haben deshalb bei ihrer heilkundlichen Tätigkeit zahlreiche rechtliche Vorgaben zu be…

Schlagworte

HEILPRAKTIKER HERSTELLUNG ARZNEIMITTEL THERAPIE AUSBILDUNG ANERKENNUNG ES INTENTION RECHTSPRECHUNG NATURHEILKUNDE WISSENSCHAFT BEVÖLKERUNG ZULASSUNG EIGNUNG GESUNDHEIT ANATOMIE