Tarifliche Ausschlussfrist Wahrung durch Einreichung einer Klage
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 564 bis 569
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. ist beim bekl. Land auf Grundlage des TV-L als Angestellter im Außendienst beschäftigt. Er wurde zunächst nach Entgeltgruppe 6 TV-L vergütet. Mit Schreiben vom 15.9.2011 und 6.8.2012 machte er Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 geltend. Mit der beim ArbG am 18.12.2013 eingegangenen, dem bekl. Land am 7.1.2014 zugestellten Klage verlangte er Entgelt nach Entgeltgruppe 9 ab 1.11.2010. Während des Rechtsstreits erklärte sich das bekl. Land zur Vergütung nach Entgeltgruppe 9 bereit, zahlte jedoch unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist für die Vergangenheit bis einschließlich Juni 2013 nur die Diffe…