Befristung nach NV Bühne Maskenbildner Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 569
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Will ein Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des NV-Bühne die Unwirksamkeit einer Befristungsabrede neben der Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung geltend machen, hat er innerhalb der gesetzlichen 3- Wochen-Frist eine Befristungskontrollklage zum Bühnenschiedsgericht nach §17 Satz 1 TzBfG zu erheben - gerichtet auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhällnis aufgrund der Befristung nicht beendet worden ist (vgl. BAG 15. 5. 2013 7 AZR 665/11 Rn. 29, BAGE 145, 142; 24. 9. 1970 - 5 AZR 54/70 - BAGE 22, 441). Nach § 53 NV-Bühne (Bühnenschiedsgerichtsbarkeit) sind für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten i…