CareLit Fachartikel

Gesundheitsschutz tabakrauchfreier Arbeitsplatz

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 578 bis 579

Dokument
171148
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
578 bis 579
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Er hat nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Die ArbStättV geht damit davon aus, dass Passivrauchen die Gesundheit gefährdet und der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz hat.

Schlagworte

ARBEITGEBER BELASTUNG ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ TÄTIGKEIT GESUNDHEIT NATUR RAUCHEN SICHERHEIT LEBEN WELTGESUNDHEITSORGANISATION TOD KRANKHEIT KLIMATISIERUNG NICHTRAUCHER Zeitschrift für Tarifrecht