CareLit Fachartikel
Gesundheitsschutz tabakrauchfreier Arbeitsplatz
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 1 · S. 578 bis 579
Dokument
171148
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Er hat nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Die ArbStättV geht damit davon aus, dass Passivrauchen die Gesundheit gefährdet und der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz hat.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BELASTUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
TÄTIGKEIT
GESUNDHEIT
NATUR
RAUCHEN
SICHERHEIT
LEBEN
WELTGESUNDHEITSORGANISATION
TOD
KRANKHEIT
KLIMATISIERUNG
NICHTRAUCHER
Zeitschrift für Tarifrecht