Die Zustellung der Bescheide des Integrationsamts im Kündigungsschutzverfahren nach dem SGB IX
Behindertenrecht, Stuttgart · 2016 · Heft 1 · S. 159 bis 163
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidung des Integrationsamts (Zustimmung oder Versagung, Erteilung eines Negativattests) nach § 85 SGB IX ist ein Verwaltungsakt, der schriftlich oder elektronisch erlassen sowie schriftlich oder elektronisch bestätigt werden kann (§ 35 SGB X). Gemäß § 37 SGB X erlangt er Wirksamkeit, indem er demjenigen Beteiligten bekannt gegeben wird, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 88 Abs. 2 SGB IX schreibt für die Bekanntgabe vor, dass die Entscheidung dem Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Menschen zugestellt werden muss, d. h. die Bekanntgabe der Entscheidung bedarf einer bestimmten,…