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Die Zustellung der Bescheide des Integrationsamts im Kündigungsschutzverfahren nach dem SGB IX

Behindertenrecht, Stuttgart · 2016 · Heft 1 · S. 159 bis 163

Dokument
171150
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
159 bis 163
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung des Integrationsamts (Zustimmung oder Versagung, Erteilung eines Negativattests) nach § 85 SGB IX ist ein Verwaltungsakt, der schriftlich oder elektronisch erlassen sowie schriftlich oder elektronisch bestätigt werden kann (§ 35 SGB X). Gemäß § 37 SGB X erlangt er Wirksamkeit, indem er demjenigen Beteiligten bekannt gegeben wird, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 88 Abs. 2 SGB IX schreibt für die Bekanntgabe vor, dass die Entscheidung dem Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Menschen zugestellt werden muss, d. h. die Bekanntgabe der Entscheidung bedarf einer bestimmten,…

Schlagworte

ARBEITGEBER EMPFÄNGER KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL BEHÖRDE MENSCHEN ES TELEFAX RECHTSPRECHUNG ROLLE WOHNUNG FAMILIE INTERNET PRAXIS BERUFSGRUPPEN