CareLit Fachartikel
Neue Regeln für Zwangsbehandlung
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 1 · S. 38 bis 39
Dokument
171189
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betreute Menschen dürfen auch gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden bisher allerdings nur in einer geschlossenen Einrichtung. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das aber ist zu eng gefasst, sagt das Bundesverfassungsgericht und sieht einen Verstoß gegen die staatliche Schutzpflicht.
Schlagworte
THERAPIE
GESUNDHEIT
GRUNDGESETZ
EINRICHTUNG
RECHT
PATIENT
MENSCHEN
PATIENTEN
GESUNDHEITSZUSTAND
MUSKELSCHWÄCHE
ZEIT
LEBEN
BEHANDLUNGSVERWEIGERUNG
G+G
Gesundheit und Gesellschaft
Remagen