CareLit Fachartikel

Dreieinhalb Jahre Patientenrechtegesetz ein Zwischenfazit

Hindemith, J.; Uphoff, R.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 1 · S. 15 bis 22

Dokument
171191
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Hindemith, J.; Uphoff, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
15 bis 22
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Das in das Bürgerliche Gesetzbuch eingegliederte Patientenrechtegesetz es handelt sich um Paragraf 630 a-h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)enthält eine Kodifikation, das heißt eine sehr knappe Zusammenfassung des vom Bundesgerichtshof im Wege richterlicher Rechtsfortbildung entwickelten Arzthaftungsrechts. Das Gesetz ist kein Reformgesetz im echten Sinne. Die in ihm enthaltenen Verbesserungen des Patientenschutzes sind im Vergleich zum bisherigen Rechtszustand nur von marginaler Bedeutung. An dem strukturellen Ungleichgewicht des Arzthaftungsprozesses hat das Patientenrechtegesetz nichts geändert. Der vom Bun…

Schlagworte

BEHANDLUNGSFEHLER BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE RECHTSPRECHUNG DOKUMENTATION GESETZ AINS PRAXIS ES TELEFON PATIENTEN ROLLE UNTERLAGEN GESUNDHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT VERHALTEN