Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, Teil 10: Die Einzelpunkte gewichten
Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 11 · S. 3 bis 4
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Berechnung des für die Zuordnung zu einem Pflegegrad relevanten Gesamtpunktwerts erfolgt so mit Hilfe einer mehrschrittigen Berechnungsfolge auf Basis der in Anlage 2 zu § 15 SGB XI geregelten Bewertungssystematik. Wesentlich ist dabei die Umrechnung der Punktbereiche der Einzelpunktwerte der Kriterien der sechs relevanten Module in gewichtete Punktwerte. Die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeitsstörungen werden in den Modulen für jede Aktivität und Fähigkeit der Kriterien des §14 Abs. 2 SGB XI erhoben und nach dem Grad ihrer Ausprägung festgestellt. In den Modulen 1, 2, 4 und 6 ist für jed…