CareLit Fachartikel

Datengrab im Kompetenzdschungel

Rohrmoser, L.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2015 · Heft 12 · S. 20 bis 21

Dokument
171385
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das österreichische Gesundheitswesen, Graz
Autor:innen
Rohrmoser, L.;
Ausgabe
Heft 12 / 2015
Jahrgang 56
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
0472-5530
DOI

Zusammenfassung

Diese unendliche Geschichte betrifft auch die Schulärzte. Denn wer für die jeweiligen Schulen und deren Angestellte zuständig ist, ist das auch für die medizinische Versorgung der Schüler. Zurzeit sind das Bund, Länder und Gemeinden. Bundesschulen sind die höherbildenden Schulen wie Gymnasien, HTL oder Handelsschulen/-akademien. Der Pflichtschulbereich umfasst Volksund Sonderschulen, Hauptschulen bzw. Neue Mittelschulen, polytechnische und Berufsschulen. Hier teilen sich Länder und Gemeinden die Aufgabe des „gesetzlichen Schulerhalters“.

Schlagworte

SCHÜLER ELTERN LEHRER STATISTIK PRESSE STANDARD GESCHICHTE SCHULEN REIHENUNTERSUCHUNG JUGENDGESUNDHEIT ARBEIT SOZIALARBEITER KINDERBETREUUNG BELEGSCHAFT MENSCHEN VERTRAUEN