CareLit Fachartikel
Datengrab im Kompetenzdschungel
Rohrmoser, L.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2015 · Heft 12 · S. 20 bis 21
Dokument
171385
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese unendliche Geschichte betrifft auch die Schulärzte. Denn wer für die jeweiligen Schulen und deren Angestellte zuständig ist, ist das auch für die medizinische Versorgung der Schüler. Zurzeit sind das Bund, Länder und Gemeinden. Bundesschulen sind die höherbildenden Schulen wie Gymnasien, HTL oder Handelsschulen/-akademien. Der Pflichtschulbereich umfasst Volksund Sonderschulen, Hauptschulen bzw. Neue Mittelschulen, polytechnische und Berufsschulen. Hier teilen sich Länder und Gemeinden die Aufgabe des „gesetzlichen Schulerhalters“.
Schlagworte
SCHÜLER
ELTERN
LEHRER
STATISTIK
PRESSE
STANDARD
GESCHICHTE
SCHULEN
REIHENUNTERSUCHUNG
JUGENDGESUNDHEIT
ARBEIT
SOZIALARBEITER
KINDERBETREUUNG
BELEGSCHAFT
MENSCHEN
VERTRAUEN