CareLit Fachartikel

Videoüberwachungen in Gesundheitseinrichtungen

Straub, M.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2015 · Heft 11 · S. 38 bis 39

Dokument
171398
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das österreichische Gesundheitswesen, Graz
Autor:innen
Straub, M.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 56
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0472-5530
DOI

Zusammenfassung

Als Videoüberwachung bezeichnet der Gesetzgeber die „systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt (überwachtes Objekt) oder eine bestimmte Person (überwachte Person) betreffen, durch technische Bildaufnahmeoder Bildübertragungsgeräte“. Dabei können die ermittelten Bilddaten aufgezeichnet werden oder nicht. Letzteres wird auch als „Echtzeit-Videoüberwachung“ bezeichnet und unterliegt anderen Vorschriften als eine Bilddatenaufzeichnung.

Schlagworte

BEURTEILUNG EINRICHTUNG PERSONALRAT MENSCHENWÜRDE PERSONAL PFLEGEPERSONAL GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN SICHERHEIT PATIENTEN LEBEN EIGENTUM TOILETTEN RECHTSPRECHUNG BEOBACHTUNG PRIVATSPHÄRE BELEGSCHAFT