CareLit Fachartikel
Videoüberwachungen in Gesundheitseinrichtungen
Straub, M.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2015 · Heft 11 · S. 38 bis 39
Dokument
171398
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Videoüberwachung bezeichnet der Gesetzgeber die „systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt (überwachtes Objekt) oder eine bestimmte Person (überwachte Person) betreffen, durch technische Bildaufnahmeoder Bildübertragungsgeräte“. Dabei können die ermittelten Bilddaten aufgezeichnet werden oder nicht. Letzteres wird auch als „Echtzeit-Videoüberwachung“ bezeichnet und unterliegt anderen Vorschriften als eine Bilddatenaufzeichnung.
Schlagworte
BEURTEILUNG
EINRICHTUNG
PERSONALRAT
MENSCHENWÜRDE
PERSONAL
PFLEGEPERSONAL
Bezeichnet
Objekt
Person
Videoüberwachung
Gesetzgeber
Systematische
Insbesondere
Fortlaufende
Feststellung
Ereignissen