CareLit Fachartikel

Bei Fehlern haftet die Pflegeperson

Lücke, S.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 11 · S. 22 bis 25

Dokument
171465
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Lücke, S.;
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
22 bis 25
Erschienen: 2016-11-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Rechtliche Vorgaben. Sind telefonische Verordnungen zulässig? Wer haftet bei Medikationsfehlern? Sind Generika aus juristischer Sicht unbedenklich?Beim Umgang mit Arzneimitteln stellen sich immer wieder typische Rechtsfragen. Über die wichtigsten Regelungen sprachen wir mit dem Rechtsanwalt Thorsten Siefarth.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL DOSIERUNG DBFK PFLEGEDOKUMENTATION PATIENT DOKUMENTATION GENERIKA LEBEN PATIENTEN RISIKO TELEFON BERLIN APOTHEKER AUSBILDUNGSSTAND KRANKENHÄUSER PFLEGEPERSONEN