Allgemeine Personensorge und ihre Grenzen im Sachwalterrecht
Krammer, N.; · Österreichische Pflegezeitschrift, Wien · 2016 · Heft 4 · S. 116 bis 118
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Bestellung eines Sachwalters steht das Anliegen im Vordergrund, konkrete Nachteile eines Menschen mit intellektueller oder psychischer Beeinträchtigung durch Vertretungshandlungen möglichst abzuwenden. Aber nur insoweit, dass ein evidenter Zusammenhang zwischen der Beeinträchtigung und dem drohenden Nachteil besteht, der ohne die Intervention durch einen Sachwalter zu einem Schaden führen würde. Es geht immer um den Menschen, der einem möglichen Nachteil ausgesetzt ist. Der Sachwalter muss vom Gericht mit der Erledigung dieser Angelegenheit betraut sein.