CareLit Fachartikel
Fragen der Haftung bei freiwilligen bzw ehrenamtlichen Tätigkeiten die Haftung des Trägers für die ehrenamtlichen Mitarbeiter
Haunschmidt, A.; · Österreichische Pflegezeitschrift, Wien · 2016 · Heft 4 · S. 124 bis 127
Dokument
171650
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es handelt sich hierbei, wenn es um ho-heitliche Aufgaben geht, um die sogenannte Amtshaftung, dh es haftet der öffentliche Rechtsträger; wenn es dagegen um nicht-ho-heitliche Aufgaben geht (wie etwa die Pflege im Seniorenheim), kommt es gern § 1313 a ABGB zur sog Haftung des Geschäftsherrn in unserem Fall ist der jeweilige Träger bzw die jeweilige Institution als Geschäftsherr anzusprechen für seinen Erfüllungsgehilfen.
Schlagworte
INSTITUTION
TÄTIGKEIT
RISIKO
EHRENAMTLICH
UNFALL
MITARBEITER
ES
KIND
DIEBSTAHL
RECHTSPRECHUNG
MOTIVATION
ZEIT
LEISTUNG
AUFMERKSAMKEIT
FEUERWEHR
BEGRÄBNIS