Summierung von hauptamtlichen Arbeitszeiten und „ehrenamtlichen Diensten in Rettungsunternehmen?
Mayer, L.; · Österreichische Pflegezeitschrift, Wien · 2016 · Heft 5 · S. 137 bis 138
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beschäftigte sich in der Entscheidung 15. 10. 2015, 2013/11/0079, mit folgendem Sachverhalt: Von Beschäftigten des Roten Kreuzes wurden sowohl hauptamtliche Arbeitsleistungen im Rabmen einer auf arbeitsvertraglicher Regelung basierenden Vierzigstundenwoche als auch „freiwillige Dienste“ erbracht. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob diese „ehrenamtlicben Dienste“ mit der Arbeitszeit aus dem Arbeitsverhältnis zusammenzurechnen sind, was in Folge zu Uherschreitungen arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen ftihren würde.