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Rechtsprechung Die Interessen Dritter, demnach auch die der Behörden, bilden keine für die Sachwalterbestellung taugliche Grundlage.

Schweighofer, M.; · Österreichische Pflegezeitschrift, Wien · 2016 · Heft 5 · S. 153 bis 154

Dokument
171656
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Pflegezeitschrift, Wien
Autor:innen
Schweighofer, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 69
Seiten
153 bis 154
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
2071-1042
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen eines Räumungsverfahrens verständigte der Gerichtsvollzieher nach einem Räumungsversuch das Erstgericht darüber, dass sich in den Räumlichkeiten zahllose Fahrnisse befänden. Allein in einem Zimmer würden sich 12 m Sachen befinden; auch die Garage sei vollgeräumt. Jemand müsse für den Verpflichteten entscheiden, was weggeworfen gehöre und was nicht; es werde daher angeregt, einen Sachwalter für ihn zu bestellen. Außerdem seien Geld und Sparbücher aufgefunden worden.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG BEHINDERUNG BETREUUNG ELTERN GEISTIGE BEHINDERUNG KOSTEN PSYCHIATRIE KRANKHEIT CHARAKTER LEBEN FREIHEIT MENSCHEN PRAXIS PATIENTEN ZEIT VERWIRRTHEIT