Morbi-RSA und die Krankheitsauswahl
Gesundheits- und Sozialpolitik, Baden-Baden · 2016 · Heft 1 · S. 21 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung hatte der Gesetzgeber endgültig die Weichen zu einer Weiterentwicklung des RSA gestellt. In seiner neuen Form fand das nun stärker morbiditätsorientierte Ausgleichsverfahren ab dem Januar 2009 Anwendung und führte zu wesentlich zielgenaueren Mittelzuweisungen als dies zum früheren Zeitpunkt auf Basis des bis dahin geltenden RSA der Fall war. Die Berechnung der Morbiditätszuschläge wurde zunächst anhand eines begrenzten Krankheitsspektrums vorgenommen, 50 bis 80 Krankheiten, die insbesondere kostenintensiv-chronisc…