Auslegung der Zustimmungsverweigerung
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 11 · S. 421 bis 422
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beamtin T. hat das der Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes zugehörige Amt einer Technischen Postamtfrau (TPAfr BBesO All) inne und war beim Beteiligten seit vielen Jahren als Architektin beschäftigt. Sie gehörte dem rechtlich unselbständigen Betrieb Vivento, nunmehr Telekom Placement Services, der Beteiligten an und war zum Ersatzmitglied des Antragstellers gewählt. Der Beteiligte beabsichtigte, die Beamtin aus dienstlichen/betrieblichen Gründen nach den Regelungen des §42 der Bundeslaufbahnverordnung für den Erwerb der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Postverwalt…