CareLit Fachartikel

Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 11 · S. 423 bis 426

Dokument
171756
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
423 bis 426
Erschienen: 2016-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Beachtlichkeit der Gründe für die Verweigerung der Zustimmung des Antragstellers zur Übertragung der Aufgaben eines Badmanagers/einer Badmanagerin durch Einstellung bzw. Übertragung höherwertiger Tätigkeit. Die Funktion eines Badmanagers/einer Badmanagerin gibt es bei den Berliner Bäder-Betrieben seit Anfang 2014. Dazu heißt es in Ziffer 4.3 des Berliner Bäderkonzepts 2025: „Künftig sollen sechs Badmanagerinnen und Badmanager unter der einheitlichen Leitung Bäder die Prozesse von sechs bis acht Bädern koordinieren und auf die Zielerreichung hin ausrichten.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ENTSCHEIDUNG PERSONALRAT BERLIN DOKUMENTATION EINSTELLUNG BÄDER SCHREIBEN ES ZEIT ZIELE VERHALTEN RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG ROLLE EIGNUNG