Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 11 · S. 423 bis 426
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Beachtlichkeit der Gründe für die Verweigerung der Zustimmung des Antragstellers zur Übertragung der Aufgaben eines Badmanagers/einer Badmanagerin durch Einstellung bzw. Übertragung höherwertiger Tätigkeit. Die Funktion eines Badmanagers/einer Badmanagerin gibt es bei den Berliner Bäder-Betrieben seit Anfang 2014. Dazu heißt es in Ziffer 4.3 des Berliner Bäderkonzepts 2025: „Künftig sollen sechs Badmanagerinnen und Badmanager unter der einheitlichen Leitung Bäder die Prozesse von sechs bis acht Bädern koordinieren und auf die Zielerreichung hin ausrichten.