CareLit Fachartikel
Zukunftsentscheidung zur Ergotherapie- Ausbildung steht bevor
Plaehn, S.; Kraus, E.; Junge, I.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2016 · Heft 11 · S. 35 bis 38
Dokument
171804
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das „Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“ vom 25. September 2009 war ein Meilenstein für die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung der Iherapieberufe und des Hebammenwesens. Seitdem ist es möglich, primärqualfizierende Studiengänge für Ergotherapie zu erproben. Die Modellklausel tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraß. Eine Entscheidung, wie es weitergeht, ist zurzeit in der parlamentarischen Beratung.
Schlagworte
ERGOTHERAPIE
AUSBILDUNG
JUNGE
BERICHT
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
PHYSIOTHERAPEUTEN
ERGOTHERAPEUTEN
BERATUNG
DEUTSCHLAND
FÜHRUNG
GESUNDHEIT
ZEIT
VERZÖGERUNG
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
BERUFSGRUPPEN