CareLit Fachartikel

Zukunftsentscheidung zur Ergotherapie- Ausbildung steht bevor

Plaehn, S.; Kraus, E.; Junge, I.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2016 · Heft 11 · S. 35 bis 38

Dokument
171804
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Plaehn, S.; Kraus, E.; Junge, I.;
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
35 bis 38
Erschienen: 2016-11-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Das „Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“ vom 25. September 2009 war ein Meilenstein für die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung der Iherapieberufe und des Hebammenwesens. Seitdem ist es möglich, primärqualfizierende Studiengänge für Ergotherapie zu erproben. Die Modellklausel tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraß. Eine Entscheidung, wie es weitergeht, ist zurzeit in der parlamentarischen Beratung.

Schlagworte

ERGOTHERAPIE AUSBILDUNG JUNGE BERICHT ENTSCHEIDUNG GESETZ PHYSIOTHERAPEUTEN ERGOTHERAPEUTEN BERATUNG DEUTSCHLAND FÜHRUNG GESUNDHEIT ZEIT VERZÖGERUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG BERUFSGRUPPEN